Kosten der Betreuung und Pflege

 

Mobile Betreuung zuhause soll leistbar bleiben.

Seit 2010 gibt es für das Land Tirol eine einheitliche Tarifregelung der

Sozial- und Gesundheitssprengel.

 

1. Selbstbehalt

Die Kosten für die Leistungen unseres Sozialsprengels sind einkommensabhängig und werden vom Land Tirol gefördert.

Alle Klienten zahlen entsprechend der bestehenden Richtlinien zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol einen Selbstbehalt.

Ihr persönlicher Selbstbehalt wird individuell berechnet und berücksichtigt Einkommen und Ausgaben.

WICHTIG! Für die Förderung durch das Land benötigen Sie eine Pflegestufe oder ein ärztliches Attest.

 

2. Kosteninformation

Die Kosten für die Hauskrankenpflege liegen zwischen 6,36 EUR und 50,04 EUR in der Stunde.
Für die Heimhilfe werden zwischen 4,20 EUR und 39,48 EUR in der Stunde verrechnet.

(Stand April 2018)

 

3. Unterlagen

Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweis (Nettoeinkommen/Nettopension, sonstige Einkommen der zu pflegenden Person und deren Ehe- bzw. Lebenspartner)
  • Ausgaben (Miet- und Betriebskosten inkl. Strom Gemeindeabrechnung, Haushaltsversicherung, Heizmaterialkosten, verpflichtende Unterhaltsleistungen z.B. für Minderjährige oder Altersheim)

Alle Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Berechnung Ihres Selbstbehaltes!

 

4. Dauer und Umfang der Betreuung

Unsere Mindestbetreuungszeiten betragen in der Hauskrankenpflege und in der Heimhilfe

je 15 Minuten pro Einsatz.

Alle Zeiten richten sich nach Ihrem individuellen, mit uns entwickelten Betreuungsplan.

Änderungen in der Betreuung sind wöchentlich möglich.

Unsere Klienten sind an keine bestimmte Dauer gebunden.

 

5. Anspruchsberechtigte Personen

Für den Anspruch auf die Förderung der Betreuung durch das Land Tirol gelten folgende Voraussetzungen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Bundes-oder Landespflegegeldes der Stufen 1-7. Bei Personen ohne Pflegegeldbezug wird die Dauer der Gewährung der Leistung auf sechs Monate beschränkt. In begründeten Einzelfällen kann das Leistungsausmaß von sechs Monaten überschritten werden (ärztliche Bestätigung)
  • Personen ohne Pflegegeldbezug, welche mit Beginn der Pflege oder Betreuung einen Pflegegeldantrag gestellt haben, ab Zuerkennung des Pflegegeldes (rückwirkend)
  • Personen ohne Pflegegeldbezug, bei welchen eine Pflege oder Betreuung mittels ärztlicher Bestätigung, welche dem Leistungserbringer vorzulegen ist, als notwendig erachtet wird

 

 

 

Kontakt:

 Fatlent 2

6471 Arzl im Pitztal

 

 

Telefon Büro:

05412/61130/3000

 

Hotline:

0650/86 86 430

 

 

Bürozeiten:

 Montag bis Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

 

Dienstag und Donnerstag

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Konto:

AT06 3635 3000 0001 4100

 RZTIAT22353

 

 Bei Spenden bitte

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