Mobile Betreuung zuhause soll leistbar bleiben.
Seit 2010 gibt es für das Land Tirol eine einheitliche Tarifregelung der
Sozial- und Gesundheitssprengel.
Die Kosten für die Leistungen unseres Sozialsprengels sind einkommensabhängig und werden vom Land Tirol gefördert.
Alle Klienten zahlen entsprechend der bestehenden Richtlinien zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol einen Selbstbehalt.
Ihr persönlicher Selbstbehalt wird individuell berechnet und berücksichtigt Einkommen und Ausgaben.
WICHTIG! Für die Förderung durch das Land benötigen Sie eine Pflegestufe oder ein ärztliches Attest.
Die Kosten für die Hauskrankenpflege liegen zwischen 6,36 EUR und 50,04 EUR in der Stunde.
Für die Heimhilfe werden zwischen 4,20 EUR und 39,48 EUR in der Stunde verrechnet.
(Stand April 2018)
Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes benötigen wir folgende Unterlagen:
Alle Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Berechnung Ihres Selbstbehaltes!
Unsere Mindestbetreuungszeiten betragen in der Hauskrankenpflege und in der Heimhilfe
je 15 Minuten pro Einsatz.
Alle Zeiten richten sich nach Ihrem individuellen, mit uns entwickelten Betreuungsplan.
Änderungen in der Betreuung sind wöchentlich möglich.
Unsere Klienten sind an keine bestimmte Dauer gebunden.
Für den Anspruch auf die Förderung der Betreuung durch das Land Tirol gelten folgende Voraussetzungen: